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Klärteich entschlammen: Ablauf, Kosten und Checkliste für Kommunen

Meist beginnt es mit einem Hinweis der Wasserbehörde: Der Klärteich erreicht die geforderte Reinigungsleistung nicht mehr zuverlässig, es besteht Handlungsbedarf. Für viele kleine Gemeinden ist das der Moment, in dem ein Thema aufkommt, das seit der Inbetriebnahme der Anlage nicht mehr relevant war: die Entschlammung. In der Verwaltung fehlt dafür meist die Routine, und die erste Frage lautet in der Regel, was das Vorhaben kostet und wie es zu organisieren ist. Dieser Beitrag gibt die Orientierung, die am Anfang fehlt: warum Klärteiche verlanden, woran sich der Handlungsbedarf erkennen lässt, welcher Teich überhaupt geräumt werden muss, welche Verfahren es gibt, was die Kosten bestimmt und welche Genehmigungen nötig sind. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Checkliste zum Abhaken, die Sie auch als PDF herunterladen können. Eine Entschlammung ist selten, aber keine Routineaufgabe. Wer sie sorgfältig vorbereitet, vermeidet unnötige Kosten und ist nicht darauf angewiesen, den Entsorger nach dem weiteren Vorgehen zu fragen.

Warum Klärteiche verlanden

Ein Klärteich, auch Abwasserteich genannt, reinigt Abwasser auf weitgehend natürliche Weise: Das Wasser durchläuft langsam ein oder mehrere Becken, Schmutzstoffe setzen sich am Boden ab und werden von Bakterien abgebaut. Dieser Absetzvorgang ist gewollt, führt aber über die Jahre dazu, dass sich am Boden eine Schlammschicht aufbaut. Der Teich verlandet.

Wichtig zur Einordnung: Dieser Teichschlamm ist nicht dasselbe wie der Klärschlamm aus einer technischen Kläranlage. Er ist anders zusammengesetzt, nämlich eine Mischung aus abgesetzten Feststoffen, mineralischem Material, Sand und Pflanzenresten, und wird mit anderen Verfahren behandelt. Vieles, was über Klärschlamm aus großen Anlagen zu lesen ist, lässt sich deshalb nicht unmittelbar übertragen.

Woran Sie den Handlungsbedarf erkennen

In der Praxis kommen zwei Auslöser zusammen:

Die Reinigungsleistung lässt nach. Je mehr Schlamm sich im Teich befindet, desto weniger Raum bleibt dem Wasser und desto kürzer ist die Zeit, die für die Reinigung zur Verfügung steht. Werden die vorgeschriebenen Werte nicht mehr sicher eingehalten, fällt dies bei der nächsten behördlichen Überwachung auf.

Die Schlammschicht wird zu dick. Als Faustregel gilt: Spätestens wenn der Schlamm rund ein Viertel der Wassertiefe einnimmt, besteht Handlungsbedarf. Das technische Regelwerk für solche Anlagen, das Arbeitsblatt DWA-A 201 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), nennt für belüftete Teiche ein empfohlenes Intervall von vier bis zehn Jahren.

In der Praxis sieht es meist anders aus. Untersuchungen zeigen, dass ein großer Teil der Abwasserteiche deutlich länger als zehn Jahre ohne Entschlammung betrieben wird; in vielen Gemeinden vergehen 15, 20 Jahre oder mehr, bis die Wasserbehörde bei einer Begehung auf den Handlungsbedarf hinweist. Wenn Sie erst jetzt mit dem Thema befasst sind, ist das der Regelfall und kein Versäumnis. Es erklärt zugleich, warum in der Verwaltung kaum Erfahrung damit vorhanden ist.

Welcher Teich überhaupt geräumt werden muss

Hier liegt das größte und am häufigsten übersehene Einsparpotenzial. Die meisten Abwasserteichanlagen bestehen nicht aus einem einzigen Teich, sondern aus mehreren, die nacheinander durchflossen werden, einer sogenannten Kaskade. Typisch ist die Abfolge: zunächst ein Absetz- oder belüfteter Teich, anschließend ein Schönungs- oder Nachklärteich.

Der Schlamm sammelt sich fast vollständig im ersten Teich an; in den nachgeschalteten Teichen lagert sich kaum Schlamm ab. In der Regel muss deshalb nur der erste Teich entschlammt werden, nicht die gesamte Anlage. Wer pauschal alle Teiche ausschreibt, zahlt ein Mehrfaches, ohne dass dies notwendig wäre. Diese Unterscheidung ist eine der wirksamsten Stellschrauben und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Nassräumung oder Trockenräumung

Für die Entnahme des Schlamms gibt es drei gängige Verfahren. Welches geeignet ist, hängt von der Anlage, der Schlammmenge und den örtlichen Gegebenheiten ab. Die Entscheidung trifft die Fachfirma; den Unterschied sollten Sie dennoch kennen, weil er Kosten und Zeitplan beeinflusst.

  • Nassbaggern: Ein Schwimm- oder Saugbagger entnimmt den Schlamm aus dem gefluteten Teich. Die Anlage kann teilweise weiterlaufen; das entnommene Material ist jedoch sehr wasserreich und muss aufwendiger entwässert werden.
  • Saug- oder Spülverfahren: Der Schlamm wird abgesaugt und ist ähnlich wasserreich.
  • Trockenlegen und Ausbaggern: Der Teich wird teilweise entleert, der Schlamm trocknet an, anschließend kann ein herkömmlicher Bagger ihn aufnehmen. Das Material ist fester und trockener, allerdings muss der Teich außer Betrieb gehen, das Wasser ist zwischenzeitlich zurückzuhalten, und das Verfahren ist stark von Witterung und Jahreszeit abhängig.

Allen Verfahren gemeinsam ist: Je mehr Wasser im Schlamm verbleibt, desto größer ist die Masse, die transportiert und entsorgt werden muss, und desto höher sind die Kosten. Der Wassergehalt ist bei jeder Schlammentsorgung der größte Kostentreiber. Wie stark dieser Hebel wirkt, zeigt unser Beitrag zu den Kostentreibern in der Klärschlammentsorgung.

Genehmigungen und Zeitfenster

Eine Entschlammung ist genehmigungspflichtig, und zwar auf drei Ebenen gleichzeitig:

  • Wasserrechtlich: Zuständig ist die untere Wasserbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Sie prüft den Eingriff in das Gewässer und die Rückführung des Trübwassers, also des trüben Wassers, das beim Entwässern anfällt.
  • Naturschutzrechtlich: Da ein Teich ein Lebensraum ist, ist das Naturschutzrecht zu beachten, insbesondere wenn der Teich in einem Schutzgebiet liegt.
  • Abfallrechtlich: Der entnommene Schlamm ist rechtlich ein Abfall und muss korrekt eingestuft und nachgewiesen werden.

Aus dem Naturschutzrecht ergibt sich ein wichtiger Punkt für die Terminplanung: Geräumt werden darf in der Regel nur außerhalb der Brut- und Laichzeiten, in der Praxis häufig im Spätsommer und Herbst. Ein festes Datum gibt es nicht; der Zeitraum hängt vom Einzelfall und vom Bundesland ab und wird mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Planen Sie deshalb ausreichend Vorlauf ein, denn zwischen dem ersten Behördenkontakt und der Räumung können mehrere Monate liegen, da mehrere Stellen beteiligt sind.

Was die Kosten bestimmt

Bei Infos zu Kosten wird teilweise eine Angabe genannt, die regelmäßig zu Missverständnissen führt: ein Preis „pro Kubikmeter". Solche Zahlen beziehen sich aber meist auf eine einzelne Leistung, etwa nur die Entnahme oder nur die Entsorgung, nicht auf das Gesamtprojekt. Wer sie für die Gesamtkosten hält, unterschätzt das Vorhaben deutlich. Denn zum Preis kommen mehrere Schritte zusammen: Entnahme, Entwässerung, Transport und Entsorgung, dazu Baustelleneinrichtung, Vermessung, Wasserhaltung und Nebenleistungen.

Was die Gesamtkosten am stärksten treibt, sind zwei Dinge:

  • Die Menge und damit der Wassergehalt. Je mehr Schlamm und je mehr Wasser darin, desto mehr Masse muss transportiert und entsorgt werden. Die tatsächlich zu entsorgende, entwässerte Menge ist deshalb der größte Hebel.
  • Der Entsorgungsweg, der von der Schadstoffbelastung abhängt. Darf der Schlamm landwirtschaftlich verwertet oder zur Rekultivierung genutzt werden, ist er vergleichsweise günstig. Ist er belastet und muss auf eine Deponie, steigen die Kosten deutlich. Genau deshalb steht die Analyse vor der Kostenschätzung: Ohne sie kalkuliert jeder Anbieter einen Risikoaufschlag ein.

Eine belastbare Zahl für Ihren Teich ergibt sich erst, wenn die Menge aus dem Schlammaufmaß und die Einstufung aus der Analyse vorliegen. Für das Gespräch mit dem Gemeinderat brauchen Sie aber schon früher eine Größenordnung. Genau die liefert Klarissa: eine Kostenschätzung auf Basis aktueller Marktdaten, noch bevor Sie ein einziges Angebot einholen.

Schritt für Schritt: die Checkliste

Die folgenden zehn Schritte führen von der ersten Feststellung bis zum abgelegten Nachweis. Die vollständige Fassung zum Abhaken erhalten Sie als Checkliste zum Herunterladen (PDF).

1. Bedarf feststellen: Reinigungsleistung und Schlammhöhe prüfen, sichtbare Anzeichen und den Ist-Zustand dokumentieren.

2. Schlammmenge messen lassen: das Schlammspiegel-Aufmaß durch ein neutrales Ingenieurbüro erstellen lassen, nicht durch die spätere Räumfirma.

3. Schlammprobe analysieren lassen: eine akkreditierte Stelle beauftragen; die Einstufung entscheidet über den zulässigen Entsorgungsweg.

4. Verfahren klären: Nassbaggern, Saug- oder Spülverfahren oder Trockenlegen und Ausbaggern. Die Fachfirma entscheidet, sollte den Vorschlag aber begründen.

5. Leistungsbeschreibung erstellen: festlegen, was beauftragt wird (in der Regel nur der erste Teich), und alle Leistungen sowie Menge und Einstufung aufnehmen. Die Beschreibung nicht vom Entsorger erstellen lassen.

6. Genehmigungen einholen: wasser-, naturschutz- und abfallrechtlich, früh und parallel zur Vergabe-Vorbereitung anstoßen.

7. Vergabe organisieren: den Auftragswert grob schätzen und die Vergabeart wählen. Die meisten Teichprojekte liegen unterhalb der EU-Schwellenwerte.

8. Angebote vergleichen: auf den Gesamtpreis achten, nicht nur auf den Preis pro Kubikmeter, und die Vollständigkeit prüfen.

9. Durchführung und Abnahme: den Termin in das zulässige Zeitfenster legen, Mengen über Wiegescheine dokumentieren, die Abnahme protokollieren.

10. Nachweise archivieren: Entsorgungsbelege, Abnahmeprotokoll und Kostenaufstellung sichern und das Datum für die nächste Entschlammung notieren.

Typische Fehler

Die häufigsten und zugleich teuersten Fehler lassen sich alle vermeiden:

  • Kein Schlammaufmaß. Ohne gemessene Menge gibt es keine vergleichbaren Angebote. Die Anbieter kalkulieren dann mit Unsicherheit und schlagen einen Risikoaufschlag auf.
  • Fehlende Analyse. Ohne Laborwerte ist der Entsorgungsweg unklar, und dieser ist der größte Kostenblock. Zudem darf ohne Deklaration nicht entsorgt werden.
  • Die gesamte Anlage räumen lassen. Meist genügt der erste Teich. Alles Weitere verursacht unnötige Kosten.
  • Den Entsorger fragen, was in das Leistungsverzeichnis gehört. Das ist nachvollziehbar, denn er ist oft der einzige erreichbare Fachkundige. Er ist jedoch zugleich möglicher Bieter. Wer die Leistung von demjenigen beschreiben lässt, der sie später anbietet, gibt die Steuerung des Vorhabens aus der Hand.

Fazit

Eine Klärteich-Entschlammung ist ein seltenes, aber anspruchsvolles Vorhaben. Die größten Hebel liegen nicht in der Verhandlung mit dem Anbieter, sondern in der Vorbereitung. Wer weiß, dass in der Regel nur der erste Teich geräumt werden muss, wer Menge und Schadstoffbelastung vorab ermitteln lässt und die Genehmigungen rechtzeitig einleitet, erhält vergleichbare Angebote und eine belastbare Kostenschätzung für den Gemeinderat.

Der entscheidende Schritt ist eine saubere Leistungsbeschreibung, also das Dokument, mit dem Sie die Leistung ausschreiben. Statt mit einem leeren Dokument zu beginnen und zu überlegen, welche Positionen aufzunehmen sind, führt Klarissa Sie durch die einzelnen Leistungsbausteine, von der Entnahme über die Entwässerung bis zur Entsorgung, und erstellt daraus eine fertige Leistungsbeschreibung samt einer Kostenschätzung, die Sie dem Gemeinderat vorlegen können. Für die Frage, an wen Sie sich wenden können, schlägt Klarissa zudem passende Dienstleister vor, unabhängig von demjenigen, der die Leistung beschreibt. Einen Überblick, wie das für Kommunen funktioniert, gibt die Seite Teichentschlammung für Kommunen.

Der Einstieg ist kostenlos; ein Jahresplan wird erst benötigt, wenn Sie das fertige Leistungsverzeichnis herunterladen, auch wenn dies nur alle paar Jahre für ein einzelnes Projekt der Fall ist. Was Klarissa für Kommunen kostet, steht in den FAQ für Kommunen.

Hinweis: Genehmigungsanforderungen sind länderspezifisch. Maßgeblich ist die Abstimmung mit den zuständigen Behörden vor Ort.

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